Rechtlicher Hinweis zum Unternehmensnamen
Die Bezeichnung „Johns Agrar & Service Team©️“ wird von uns im geschäftlichen Verkehr als eindeutige Unternehmenskennzeichnung verwendet. Damit erfüllt der Name die Voraussetzungen des § 17 HGB, der die Führung einer Firmenbezeichnung im Handelsverkehr regelt.
Gemäß § 5 Abs. 1 MarkenG kann der Name durch seine regelmäßige Nutzung als Unternehmenskennzeichen geschützt sein, sofern er geeignet ist, unser Unternehmen eindeutig von anderen zu unterscheiden.
Nach § 12 BGB ist die unbefugte Nutzung unseres Namens unzulässig. Bei Verwechslungsgefahr können Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche bestehen.
Ein umfassender Markenschutz – auch hinsichtlich des Symbols ©️ – entsteht nach § 4 MarkenG nicht automatisch. Er ergibt sich erst
• durch Eintragung einer Marke,
• durch Benutzung einer geschäftlichen Bezeichnung, oder
• durch Verkehrsgeltung.
